Beratungs- und Förderzentrum Frankfurt West

 

Im Rahmen der Inklusion beraten und unterstützen wir Eltern, Grundschulen und weiterführende in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung.

 

Prävention & Inklusion

 

Die Aufgaben der Beratungs- und Förderzentren (BFZ) wurden in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 17. Mai 2006 festgelegt. Demnach unterstützt das BFZ die allgemeine Schule im präventiven Sinne bei der Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen des Lernens.

Ziel aller Beratungs- und Fördermaßnahmen ist es die allgemeine Schule als Förderort für den betreffenden Schüler zu erhalten. Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen ist es Aufgabe des BFZ Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern zu beraten. Durch Beratung und Förderung sollen unter Einbeziehung der Eltern und außerschulischer Partner Lernumfeld und Lernprozesse so gestaltet werden, dass sich Lernleistungen stabilisieren und eine erfolgreiche Mitarbeit erreicht werden kann.

 

Im Zuge des Ausbaus inklusiver Beschulung, insbesondere in südlichen und westlichen Stadtgebieten, kommt zunehmend zu den präventiven Aufgaben auch die Umsetzung des sonderpädagogischen Anspruchs von Kindern in allgemeinbildenden Schulen (Inklusion).

 

Die rechtlichen Grundlagen zur Inklusion sind in der VOSB (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen) sowie im HSchG (Hessischen Schulgesetz) geregelt.